Vorgehensweise
Der Verlust der Artenvielfalt ist ein Problem von uns allen. Durch die angebotenen Produkte kann jeder selbst bestimmen, in welchem Maß er die Umwelt unterstützen möchte.
Angelegt wird eine Honigpflanzenmischung aus mind. 20 Arten angelegt, die mind. 1000m2 groß sein muss. Die Honigfläche muss bis zum 31. Mai ausgesät sein. Die Blühmischung besteht aus bis zu 40 verschiedenen Pflanzenarten je nach Standort. Das artenreiche Saatgut ermöglicht für den Zeitraum der Patenschaft ein vielfältiges Blüten- und Nahrungsangebot. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln ist auf der Honigbrache natürlich untersagt. Zudem wird der Aufwuchs nicht genutzt. Auf der einjährigen Blühfläche wird bis zum 15. Februar des Folgejahres eine Winterruhe eingehalten. Die Honigbrache wird einmal im Jahr gemäht, dieses ist nur im Zeitraum zwischen dem 1.10- 15.11 zulässig.
Angelegt wird ein Blühstreifen von min. 6m und max. 30m Breite dabei muss die Aussaat der Blühmischung spätestens bis zum 15. Mai erfolgen. Die Blühmischung besteht aus 70 Prozent Wildpflanzen und 30 Prozent Kulturpflanzen. Die Wildpflanzen sind ausschließlich aus zertifiziertem und gebietsspezifischen Regiosaatgut zusammengestellt. Dabei hat der Hersteller ein Zertifikat, das die regionale Herkunft und die Produktion des Wildpflanzensaatguts in der Region bescheinigt. Die Wildpflanzen bestehen aus bis zu 21 verschiedenen Pflanzen und die Kulturpflanzen aus bis zu 12 verschiedenen Pflanzen, die je nach Standort ausgesät werden. Das artenreiche Saatgut ermöglicht für den Zeitraum der Patenschaft ein vielfältiges Blüten- und Nahrungsangebot. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln ist auf der Blühfläche natürlich untersagt. Zudem wird der Aufwuchs nicht genutzt. Ein Pflegeschnitt auf mind. 30 Prozent und max. 70 Prozent der Fläche ist für die bessere Entwicklung der Fläche vorteilhaft und wird nur am späten Abend oder an regnerischen Tagen durchgeführt, wenn kein Insektenflug stattfindet. Dieser darf nur zwischen dem 10. Juli und dem 1. April durchgeführt werden, da ansonsten Pflanzen und Tiere unter der Maßnahme leiden könnten.
Das Befahren der Blühfläche ist nur zur Pflege zulässig. Die Beseitigung des Blühstreifens findet frühestens zum 15. Oktober des letzten Verpflichtungsjahres statt.
Mehrjährige Blühflächen: Blühmischung
Angelegt wird eine Blühfläche von max. 20.000m2. Dabei muss die Aussaat der Blühmischung spätestens bis zum 15. Mai erfolgen. Die Blühmischung besteht aus 70 Prozent Wildpflanzen und 30 Prozent Kulturpflanzen. Die Wildpflanzen sind ausschließlich aus zertifiziertem und gebietsspezifischen Regiosaatgut zusammengestellt. Dabei hat der Hersteller ein Zertifikat das die regionale Herkunft und die Produktion des Wildpflanzensaatguts in der Region bescheinigt. Die Wildpflanzen bestehen aus bis zu 21 verschiedenen Pflanzen und die Kulturpflanzen aus bis zu 12 verschieden die je nach Standort ausgesät werden. Das artenreiche Saatgut ermöglicht für den Zeitraum der Patenschaft ein vielfältiges Blüten- und Nahrungsangebot. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln ist auf der Blühfläche natürlich untersagt. Zudem wird der Aufwuchs nicht genutzt. Ein Pflegeschnitt auf mind. 30 Prozent und max. 70 Prozent der Fläche ist für die bessere Entwicklung der Fläche vorteilhaft und wird nur am späten Abend oder an regnerischen Tagen durchgeführt, wenn kein Insektenflug stattfindet. Dieser darf nur zwischen dem 10. Juli und dem 1. April durchgeführt werden, da ansonsten Pflanzen und Tiere unter der Maßnahme leiden könnten.
Das Befahren der Blühfläche ist nur zur Pflege zulässig. Die Beseitigung des Blühstreifens findet frühestens zum 15. Oktober des letzten Verpflichtungsjahres statt.
Lerchenfenster:
Bei Lerchenfenstern handelt es sich um gezielt angelegte Fehlstellen in Getreideäckern, die während der Aussaat der Kultur durch Anheben der Sämaschine oder nachträglich durch mechanisches Freistellen wie Grubbern oder Fräsen angelegt werden. Lerchenfenster dienen als Anflugschneise und sicherer Landeplatz für Feldlerchen, die dann im umliegenden Getreide ungestört ihre Brutplätze anlegen können. Besondere Bedeutung haben sie für eine erfolgreiche Zweit- oder Drittbrut, da zu diesem späteren Zeitpunkt die Vegetation in der offenen Feldflur oft schon zu üppig für die Feldlerche ist. Auch andere Arten wie Rebhuhn, Goldammer oder Feldhase können von den Lerchenfenstern profitieren. Der ökologische Nutzen steigt bei gleichzeitigem Extensivanbau des umgebenden Getreides oder der Anlage von Blühstreifen. In benachbarten Blühflächen ist das Insektenaufkommen besonders hoch und bietet somit ausreichend Nahrung für die Aufzucht der Jungvögel. Eine Mindestgröße von 20m2 Metern wird empfohlen und mindestens zwei Fenster pro ha. Und Abstände zu Straßen, Hecken, Wäldern und Ortschaften sollte eingehalten werden.
Lerchenfenster:
Ausgleichsflächen: Co2-Zertifikate:
Heckenstreifen:
Es wurden zahlreiche Hecken durch die Flurbereinigung aus unserer Agrarlandschaft entfernt. Durch die Anlage von Vogelschutzhecken wollen wir der Tierwelt helfen, aber auch die CO2-Emissionen kompensieren. Da ein ha Hecke nach wissenschaftlichen Erkenntnissen genauso viel CO2 speichern kann wie eine ha Wald, kann die Anpflanzung von Hecken einen enormen Anteil bei der Verhinderung der globalen Erwärmung haben und Verhinderung von Erosionen. Die Hecke hat eine Breite von neun Metern und wird im fünfreihigen Prinzip angelegt. Es werden standorttypische Sträucher und Bäume angepflanzt. Die Anpflanzung der Hecken erfolgt im Herbst oder Frühjahr ähnlich wie bei der Anpflanzung der Ausgleichsflächen. Dabei werden genauso wie bei allen anderen Produkten von Artenvielfalt auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln verzichtet. Durch die Expertise von Naturschutzbeauftragten und Landwirten werden besonders günstige Standorte für eine Neuanpflanzung durch Artenvielfalt ermöglicht. Dadurch sind Neuanpflanzungen garantiert naturnah, standortgerecht, klimastabil und ökologisch wertvoll und tragen somit zur Verbesserung der Ökosystemdienstleistungen eines Gebietes bei. Gleichzeitig erhalten Sie über Artenvielfalt C02-Zertifikate, die Ihr Engagement widerspiegeln.
Bienenvölker:
Zunächst einmal müssen wir vor dem Aufstellen des Bienenvolks den von Ihnen gewünschten Aufstellungsort genau prüfen, da es sich um lebende Tiere handelt, bitten wir hierfür um Verständnis.
Anschließend, wenn dieses geschehen ist, stellen wir das Bienenvolk bei Ihnen auf. Zur Kontrolle und Durchsicht müssen wir 2- bis 4-mal pro Jahr bei den Bienen vorbeischauen, um zu prüfen, ob es den Bienen gut geht und sie sich normal entwickeln.
Dazu kommt, dass wir Ihren Honig für sie ernten, verarbeiten und abfüllen. Des weiteren übernehmen wir die offizielle Prüfung und Qualitätskontrolle des von Ihren Bienen produzierten Honigs und die anschließende Auslieferung des Honigs an Sie.
Zudem besuchen wir die Bienen für nötige Vorbereitungen auf die Gesunderhaltung, um Krankheiten vorzubeugen und um die Bienen zu füttern und winterfest zu machen.
Im Frühjahr prüfen wir dann, ob die Bienen den Winter gut überstanden haben und treffen alle notwendigen Vorbereitungen für eine neue „Honigbienensaison“. Zudem übernehmen wir natürlich die Anmeldung beim Veterinäramt und die Untersuchung der Bienengesundheit mit dem amtlichen Zeugnis einmal im Jahr.
Am Ende der Laufzeit holen wir das Bienenvolk bei Ihnen wieder ab.
Unser Produkt schützt nicht nur Menschen!
Viren, Bakterien, Keime und Sporen begegnen uns im Alltag überall. Auch die Lebensmittelindustrie wird täglich mit diesen konfrontiert. Verderbliche Waren kosten uns Unsummen auch in der Vernichtung.
In der Tierhaltung sind Viren und Mikroorganismen ein mögliches Problem, was es zu einem flächendeckendem Thema macht.
In Deutschland erfunden, patentiert und produziert.
Diese Weltneuheit kann so manches Problem lösen, leider sind wir erst jetzt am Start der Vermarktung. Bis jetzt kennen nur wenige uns und unsere Produkte.
Das muss sich ändern, denn unser Problemlöser ist einzigartig und z.Z. ohne Mitwettbewerb. Bedeutet, kein anderes Produkt ist wie ViraPrevent.
Anwendung zusammengefasst:
- Schulen, Kindergärten, Hotels, Universitäten, Bus und Bahn, Flugzeuge, Schiffe, Taxi, Kneipen, Restaurant, Großküchen, Lagerhäuser, Produktion für Lebensmittel, Schlachthöfe, Geschäfte, Einkaufszentren, Mastbetriebe, Tierhaltung, u.v.m…
Nachrüstung:
- Keine baulichen Veränderungen
- Keine Wartungskosten
- Sehr geringe Stromkosten (ca. 2,50 EUR pro Monat)
- Ideal für Gebäudetechnik
- Geräusche DB ist 0!, keine Beeinträchtigung oder Belästigung
- Made in Germany
– Einbauraum nicht größer wie ein Rauchmelder (für Industrie oder große Hallen gelten da Ausnahmen) Unser Produkt schützt nicht nur Menschen!